Kostenübernahme
Die Kosten für die ESWT-Behandlung sind etwas unterschiedlich und hängen ab
Zur Zeit ist die ESWT am Bewegungsapparat noch keine Pflichtleistung, welche von den Krankenkassen in der obligatorischen Grundversicherung gemäss KVG übernommen werden müssen.
Ein entsprechender zweiter Antrag ist eingereicht (siehe Rubrik ESWT und Politik).
Eine ganze Anzahl von Krankenkassen übernimmt jedoch einen variablen Teil der Kosten aus der Zusatzversicherung.
Patienten tun deshalb gut daran, sich vorgängig bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, in welchem Umfang allfällige Behandlungskosten übernommen werden.
Wir haben eine Zeit lang eine Liste zusammengestellt von uns bekannten Kostenübernahmen, den betroffenen Kassen und dem Umfang der Kosten-Uebernahme. Diese Liste kann links in der Rubrik angewählt werden.