Juli 2002    Reaktion einer engagierten Patientin

Frau P. Willi - von Salis aus Oberlunkhofen hat sich aus eigener Initiative und vorerst ohne unser Wissen in lobens- und verdankenswerter Weise persönlich sehr engagiert. Getrieben von einem gesunden Menschenverstand einerseits und von einem Gerechtigkeitsgefühl andererseits wandte sie sich schriftlich an den Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Herrn Otto Piller mit folgendem Brief (Publikation mit Einwilligung von Frau Willi):


Penelope Willi - von Salis
Litzistrasse 12a
8917 Oberlunkhofen

                                                                                        Bundesamt für Sozialversicherungen
                                                                                        z.H. Herrn O. Piller
                                                                                        Effingerstrasse 20
                                                                                        3003 Bern




                                                                                        Oberlunkhofen, 3. Juli 2002


Betreff: Aufnahme der ESWT am Bewegungsapparat in den Pflichtleistungskatalog der Grundversicherung der Krankenkassen


Sehr geehrter Herr Piller

Ich möchte Ihnen in diesem Brief meine Gedanken und Begründungen zur Aufnahme der extracorporalen Stosswellentherapie am Bewegungsapparat in die Grundversicherung der Krankenkassen erläutern.

Bei mir wurde letztes Jahr im Alter von 39 Jahren, nach einigen Jahren mit mehr oder weniger starken Beschwerden, eine Kalkschulter (Tendinosis calcarea der Schulter) diagnostiziert. Alle konservativen Therapieversuche schlugen fehl, die Schmerzen nahmen weiter zu und die Beweglichkeit war mit der Zeit sehr stark eingeschränkt. Alltägliche Erledigungen im Haushalt waren zum Teil nicht mehr möglich. Da ich meine Tätigkeit als Betreuerin von Schwerstbehinderten nicht mehr ausüben konnte, musste ich im August 2001 zu 100% arbeitsunfähig geschrieben werden. Ausserdem musste ich mein geliebtes Hobby Gleitschirmfliegen aufgeben.

Ende letzten Jahres hätte ich mich einer Schulteroperation unterziehen müssen, was eine Vollnarkose und mehrere Tage Spitalaufenthalt mit sich gebracht hätte.

Mein Hausarzt hat mich auf eine Alternative zur Operation aufmerksam gemacht, welche schonender und auch deutlich kostengünstiger ist. Mein Ehemann hat für mich detaillierte Angaben darüber im Internet ausfindig gemacht. Bei dieser Alternative handelt es sich um die extracorporale Stosswellentherapie (ESWT).

Der Erfolg der ESWT ist vergleichbar mit der einer Operation, wie mehrere Studien im In- und Ausland belegen. Nach einer missglückten Operation besteht aber keine weitere Alternative, die Beschwerden doch noch zu lindern.

Als auch der Orthopäde, der mich operiert hätte, mir zur ESWT riet, brauchte es nur noch wenig Überlegung, welche Therapie für mich in Frage kommt.

Trotz einer negativen Kostengutsprache meiner Krankenkasse, welche auch keinen Kulanzbeitrag geleistet hat, habe ich mich im Dezember 2001 von Herrn Dr. B. Dubs, Leiter des ESTOR-Zentrums am Spital Bethanien in Zürich und Präsident der SGST, behandeln lassen. Nach zwei Sitzungen und einem halben Jahr Geduld bin ich jetzt beschwerdenfrei und kann den Haushalt wieder alleine erledigen. Ich kann wieder als Betreuerin arbeiten, Gleitschirmfliegen und habe meiner Krankenkasse viele Kosten erspart!

Ich bin deshalb aus eigener Erfahrung überzeugt, dass die ambulante ESWT eine echte Alternative zur Operation darstellt, welche auch als Pflichtleistung der Kassen eine kleine Möglichkeit bietet, unsere explosionsartig steigenden Gesundheitskosten einzudämmen. Eine Operation mit Spitalaufenthalt kommt den Krankenkassen einiges teurer zu stehen.

Ausserdem, und was ich als noch wichtiger erachte, muss sich der Patient nicht einem Narkoserisiko und einem mehrtägigem Spitalaufenthalt aussetzen und die Rekonvaleszenzzeit wird deutlich verkürzt.

Weiter könnten auch solche Patienten von ihren starken Schmerzen und ihrer beträchtlichen Einbusse an Lebensqualität befreit werden, welche aus alters- oder gesundheitlichen Gründen keine Narkose erhalten dürfen oder die sich in weniger guten finanziellen Verhältnissen befinden.

Die ambulante ESWT ist also sowohl aus Gesundheits- wie auch aus Kostengründen eine echte Alternative zur stationären Operation!

Bei den Grundlagen über die Leistungen der sozialen Krankenversicherungen steht, dass Leistungen, welche von der Grundversicherung übernommen werden, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Ich glaube, dass diese Anforderungen bei der ESWT vollumfänglich gegeben sind. Die Krankenkassen könnten jährlich beträchtlich Summen einsparen, wenn am Bewegungsapparat vermehrt anstelle einer Operation eine ESWT durchgeführt würde.

So wie die Situation im Moment ist, kann sich nur jemand mit entsprechenden finanziellen Möglichkeiten eine wirkungsvolle und risikolose Therapie bei einer Kalkschulter leisten. Nach meiner Auffassung läuft dies aber auf eine Zweiklassenmedizin heraus, was eine Diskriminierung der gesundheitlich oder finanziell schwächeren Patienten bedeutet!

Des weiteren habe ich mit Befremden in den Sendungen „Kassensturz“ und „10 vor 10“ des SF DRS vom 11. Juni 2002 gehört, dass die ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin auf den

1. Juli 2002 in die Grundversicherung aufgenommen wird und dass die Heroin gestützte Behandlung Drogenabhängiger schon per Anfang 2001 in den Leistungskatalog aufgenommen worden ist! Ich frage mich dabei, was bei der Abgabe von Heroin an Süchtige wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein soll (Grundlage über die Leistungen der sozialen Krankenversicherungen)!

Auch das Gesuch des Pharmakonzerns Novartis um Aufnahme von Nikotinpflastern zur Raucherentwöhnung als Pflichtleistung der Krankenkassen ist für mich nicht nachvollziehbar.

Auch ich war Raucherin und es gibt viele gute, wirksame und billige Wege, sich das Rauchen ohne Medikamente abzugewöhnen!

Es gäbe noch viele solche Beispiele von fragwürdigen Behandlungen, die von den Kassen bezahlt werden, was aber den Rahmen dieses Briefes bei Weitem sprengen würde!

Da solche doch eher fragwürdige „Therapien“ in den Pflichtleistungskatalog der Kassen aufgenommen worden sind resp. die Aufnahme in Erwägung gezogen wird, möchte ich Sie und die ELK bitten, die nachweislich wirksame, zweckmässige und auch wirtschaftliche ( Kosteneinsparungen ) ESWT als kassenpflichtige Leistung anzuerkennen.

Vielen Patienten könnte so günstiger, schneller und auch risikolos geholfen werden. Anderen könnte eine Behandlung so erst ermöglicht werden, damit sie von ihrem schmerzhaften und behindernden Leiden erlöst werden. Und zwar ohne dass sie sich noch zusätzlich zu den hohen Kassenprämien finanziell belasten müssten (was vielen gar nicht möglich ist)!

Es würde mich sehr freuen, wenn ich bald von Ihnen eine Stellungnahme erhalten und die ESWT in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen würde!


                                                                                   Mit freundlichen Grüssen


Cc an: - Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss, Bern

- Dr. med. B. Dubs, Präsident SGST und Leiter ESTOR-Zentrum, Zürich
- Redaktion Kassensturz, SF DRS, Zürich
- Redaktion Beobachter, Zürich
- Redaktion Facts, Zürich
- Redaktion Sprechstunde, SF DRS, Zürich
 

 

Auf ihren ersten Brief erhielt Frau Willi folgende Antwort (hier klicken)

Hier ihren 2. Brief, den wir ebenfalls mit ihrer Genehmigung hier veröffentlichen:

 

Penelope Willi – von Salis
Litzistrasse 12a
8917 Oberlunkhofen                                                Bundesamt für Sozialversicherungen
                                                                                    z.H. Herrn O. Piller
                                                                                    Effingerstrasse 20
                                                                                    3003 Bern

                                               

                                                                                    Oberlunkhofen, 24. Juli 2002

 

Ihre Antwort auf mein Schreiben vom 3. Juli 2002 „Aufnahme der ESWT in den Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen“ 
 

Sehr geehrter Herr Piller 

Am 16. Juli 2002 habe ich, eigentlich ganz unerwartet, ein Antwortschreiben auf meinen Brief vom 3. Juli 2002 erhalten. Darin schreiben Sie, dass die ELK alle drei Gesuche um Aufnahme der ESWT in den Leistungskatalog der Grundversicherung abgelehnt hat.

Wie mir Dr. B. Dubs ( Präsident SGST ) in einem Telefonat am 19. Juli 2002 erklärt hat, erhielt die SGST als Antragstellerin zweier dieser Gesuche (1999 / 2001) bis heute kein offizielles Antwortschreiben zum Entscheid des ELK! Das BSV hat offenbar nur die Krankenkassen über ihre ablehnenden Entscheide unterrichtet, welche mit wenigen Ausnahmen die Kosten einer ESWT auch aus den Zusatzversicherungen jetzt erst recht nicht übernehmen!  

Vom 26. – 29. Juni 2002 hat in Winterthur ein Weltkongress der ISMST ( International Society for Musculoskeletal Shockwave Therapy ) stattgefunden. Der Organisator SGST hat alle Vertrauensärzte der schweizerischen Krankenkassen zum Kongress eingeladen, damit sie sich ein Bild von der Wirksamkeit der ESWT am Bewegungsapparat machen können. Leider musste Herr Dr. Dubs feststellen, dass sich nur ein einziger Vertrauensarzt die Mühe gemacht hatte, der Einladung Folge zu leisten! Anscheinend sind die Krankenkassen nicht interessiert, neue, schonende und günstigere Methoden zur Behandlung der sehr weit verbreiteten Kalkschulter und des Fersensporns kennen zu lernen!

An diesem Anlass wurde auch die weltweite Erfahrung der Spezilisten mit der ESWT am Bewegungsapparat erörtert. Bei diesen Behandlungsmöglichkeiten stehen genug Erfahrungswerte zur Verfügung, sodass sicher ein genügend nachhaltiger Beweis für die Effizienz der ESWT vorliegt, was vom BSV und von der ELK aber leider nicht zur Kenntnis genommen wird. 

Ihr Schreiben erhärtet auf jeden Fall meinen Eindruck, dass die Entscheide über Ablehnung oder Gutheissen von Gesuchen zur Aufnahme von Leistungen in die Grundversicherung oft stark politisch gefärbt und bar jeglicher vernünftigen und bewiesenen Grundlage sind!

Die Möglichkeit, bei neueren Behandlungsmethoden nicht unbeträchtliche Summen bei vergleichbaren Resultaten einsparen zu können, ist offenbar bei unseren stetig steigenden Gesundheitskosten nicht wichtig!

Unser Gesundheitssystem beschleunigt doch auf diese Weise das Entstehen und Ausbreiten der Zweiklassenmedizin, was laut Grundlagen der sozialen Krankenversicherungen vermieden werden sollte!

Mit anderen Worten: Ich bin je länger je mehr von unserem Gesundheitssystem und unseren Politikern enttäuscht und komme mir oft richtiggehend verschaukelt vor! 

                                                                                    Mit freundlichen Grüssen 

CC   Frau Bundesrätin R. Dreifuss
        Dr. med.
B. Dubs
        Redaktion Kassensturz
        Redaktion Beobachter
        Redaktion Facts
        Redaktion Sprechstunde

 

Kommentar des Präsidenten der SGST zum Brief von Herrn Piller:

Immerhin hat er geantwortet. Dass er sich mit der Sachlage nicht auseinandergesetzt hat, beweist seine Argumentation.

Selbst von Fachleuten der Evidence-based-medecine wird anerkannt, dass die ESWT eines der zur Zeit am besten punkto Evidenz untersuchte Therapieverfahren am Bewegungsapparat ist.

Es ist bedauerlich, dass in der Schweiz die Gesundheitspolitik auf diese Art und Weise betrieben wird. Immerhin müsste, wenn man nur wenigstens ansatzweise konsequent wäre, endlich einmal damit beginnen, Therapieformen, deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit tatsächlich nicht nachgewiesen sind, aus dem Pflichtleistungskatalog entfernen. Nur ist das leider nicht 'Wahlstimmen-populär?...

Dr. med. Beat Dubs