2.2.99 Entscheid der Eidgenössischen Leistungskommission (ELK)
Worum es geht:
Die extracorporale Stosswellentherapie (ESWT) am Bewegungsapparat ist nach neuem KVG bisher keine Pflichtleistung für die Krankenkassen.
Die SGST hat schon vor einem Jahr einen Antrag gestellt zur Aufnahme dieser Behandlung in den Pflichtleistungskatalog. Die ELK lehnte die Aufnahme damals ab mit der Begründung, dass die Wirksamkeit dieser noch jungen Behandlung vorallem unter dem Gesichtspunkt der "evidence based medicine" zu wenig erwiesen sei.
In der Zwischenzeit hat auch die Oesterreichische Akademie für Wissenschaften diese Behandlungsmethode evaluiert und empfiehlt eine Uebernahme der Bezahlung durch die Krankenkassen, wenn die fachlich und technisch einwandfreie Durchführung gewährleistet ist.
Unter diesem Gesichtspunkt hat das Bundesamt für Sozialversicherung selbst (!) unsere Gesellschaft ermuntert, den Antrag nochmals zu stellen und zu erweitern und das Geschäft von sich aus für die ELK-Sitzung vom 2.2.99 traktandiert.
Ein Gremium von 3 Aerzten in zT. leitenden Klinikpositionen (Orthopädie KS St.Gallen, Rheumatologie KS Luzern, ESTOR-Zentrum Privatklinik Bethanien Zürich) hat ein Design für eine umfangreiche multizentrische Studie entwickelt. Diese sollte ebenfalls anlässlich der Sitzung vorgestellt werden.
Der Präsident unserer Gesellschaft wurde vom Bundesamt für Sozialversicherung eingeladen, den Antrag anlässlich der Sitzung persönlich vorzustellen und für Fragen der Kommissionsmitglieder zur Verfügung zu stehen.
Sitzung der ELK vom 2.2.99
Zum völligen Erstaunen des Präsidenten wurde dieser vom Vorsitzenden der Kommission gleich zu Beginn aufgefordert, zuerst der Kommission zu berichten, worum es überhaupt geht, bevor der Antrag im Detail vorgestellt werden könne. Mit andern Worten, ein Teil der (neu zusammengesetzten) ELK schien also in keiner Weise vorbereitet zu sein...
Die anschliessend von verschiedenen Kommissionsmitgliedern gestellten Fragen wurden kompetent beantwortet. Der überwiegende Teil der Kommissionsmitglieder bestand aus Nichtmedizinern.
Das Bundesamt für Sozialversicherung, vertreten durch den Chef der medizinischen Dienste selbst befürwortete die Aufnahme.
Der Entscheid der ELK
Zwei Tage später wurde der Präsident unserer Gesellschaft per e-mail orientiert, dass die ELK beschlossen habe, die ESWT am Bewegungsapparat vorerst nicht in die Pflichtleistungsliste aufzunehmen. Die geplante Studie solle durch die Geräte-Industrie finanziert werden. Nach dem Erhalt des Studienresultates könne der Antrag erneut gestellt werden!
Bemerkung des Verfassers: Ist das unsere Gesundheitspolitik?
Für mich ist es erstaunlich, mit welcher "Ernsthaftigkeit" und mit welch guter Vorbereitung die "Fachleute" der ELK über Aspekte des Gesundheitswesens bestimmen. Die hier offerierte Einsparungsmöglichkeit hätte pro 100 Patienten netto über Fr. 540'000.- erbracht.
Andere Leistungen, vorallem alternativer Art werden aus politischen Gründen durch die zuständige Bundesrätin in den Pflichtleistungskatalog übernommen, ohne dass ein Wirkungsnachweis auch nur mit geringsten Kriterien der "evidence based medicine" erfolgt wäre....
Wiederum andere Studien mit Populationen von Tausenden von Patienten werden über Jahre hin durch die Krankenkassen finanziert (SEMOF-Studie).
Glücklicherweise gibt es doch eine Reihe von Krankenkassen, welche den Sinn und die Einsparungsmöglichkeiten der ESWT am Bewegungsapparat erkannt haben und eine Kostenbeteiligung auf freiwilliger Basis vornehmen. Besonders lobend zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die VISANA und die HELSANA, aber auch die SANITAS und die EIDG.GESUNDHEITSKASSE. Stur ablehnend verhalten sich die WINCARE und die CHRISTLICHSOZIALE.
Dr. med. Beat Dubs
Aerztlicher Leiter des ESTOR-Zentrums Privatklinik Bethanien
Zürich
Präsident der SGST