2002    Entscheid der Eidgenössischen Leistungskommission (ELK)

Worum es geht:

Die extracorporale Stosswellentherapie (ESWT) am Bewegungsapparat ist nach neuem KVG bisher keine Pflichtleistung für die Krankenkassen.

Die SGST hat schon 1998  Jahr einen Antrag gestellt zur Aufnahme dieser Behandlung in den Pflichtleistungskatalog. Die ELK lehnte die Aufnahme damals ab mit der Begründung, dass die Wirksamkeit dieser noch jungen Behandlung vorallem unter dem Gesichtspunkt der "evidence based medicine" zu wenig erwiesen sei.

Auch eine Ergänzung des ersten Antrages hatte damals keine Chance. Eine offzielle Antwort blieb allerdings aus. Nur auf dem Latrinenweg über Krankenkassen (woher hatten denn diese die entsprechenden Informationen?) wussten wir überhaupt von diesem Entscheid.

Antrag vom 30. März 2001

Da die damalige Begründung vorallem darin bestand, es seien noch zuwenig Daten und Fakten vorhanden, wurde in der Zwischenzeit eine Multizenter-Studie in der Schweiz durchgeführt, an der sich die Rheumaklinik des Unispitals Zürich, die Rheumaklinik des Kantonsspitals Luzern, die Orthopädische Klinik des Kantonsspitals St.Gallen sowie das ESTOR-Zentrum der Klinik Bethanien Zürich beteiligten. Die Resultate der über 100 Fälle zeigten an der Kalkschulter eine gute Wirksamkeit.

Eine zusätzliche Arbeit erbrachte ferner den Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Details können unter http://www.sono-bethanien.ch oder http://www.eswt.ch nachgesehen werden.

Am 30. März brachte unsere Gesellschaft den nun erweiterten, erneuerten und den neuesten Daten Rechnung tragenden Antrag der ELK ein.

Am 8. Mai 2001 tagte in Bern die Eidg. Leistungskommission (ELK), welche über die Pflichtleistungen vorentscheidet. Die definitive Absegnung soll dann in ein paar Wochen durch Frau Bundesrätin Dreifuss erfolgen.

Der Präsident der SGST hatte Gelegenheit, einige noch unklare Fragen vor der Kommission persönlich zu beantworten. So wie es aussah, wurden die vorgängig eingereichten Unterlagen diesmal rechtzeitig an die Kommissionsmitglieder verteilt und von letzteren auch studiert. Der Präsident wies nochmals ausdrücklich auf den nun durchgeführten Nachweis der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit hin. Auch der oberste Sanitätsrat Oesterreichs hat die ESWT als wissenschaftliche Behandlung anerkannt. Die FDA hat die ESWT am Fuss zugelassen und auch in den Cochrane Libraries wird die ESWT bei Fersensporn als bedingt wirksam erachtet.

Prof. B.A.Michel, Aerztlicher Leiter der Klinik für Rheumatologie am US Zürich, unterstützt unseren Antrag ebenfalls und hat dies zuhanden der ELK auch schriftlich ausgeführt.

Situation im August 2002 (über ein Jahr später!!)

Noch immer ist von der ELK weder eine Antwort auf den früheren noch auf den jetzigen Antrag eingetroffen. Dieses unakzeptable Verhalten hat die Grenze zur Arroganz in meinen Augen überschritten, denn wiederum erhielten die Krankenkassen offenbar auf verborgenen Wegen Bescheid! Nach wie vor sei es wegen der gleichen Begründung nicht möglich, diese Behandlungsform in die Grundversicherung aufzunehmen.

5. internationaler Kongress der ISMST 26.-29.Juni 2002 in Winterthur

Die ISMST (International Society for Musculoskeletal Shockwave-Therapy) wurde mit Teilnehmern aus allen Kontinenten in Winterthur durchgeführt. Alle bedeutenden Kassen, Unfallversicherungen sowie deren Vertrauens$rzte wurden mit einem persönlichen Brief eingeladen. Gerade ein einiger Arzt von der SUVA (Bravo Dr. W. Vogt!) ist erschienen.

An diesem Anlass wurde einmal mehr die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit dieser Therapieform für verschiedene Indikationen bestätigt.

Bezeichnend ist es, dass es doch noch Krankenkassen gibt, welche sich zur Situation eigene Ueberlegungen anstellen und die ESWT-Kosten zu einem grossen Teil aus der Zusatzversicherungs-Sparte übernehmen, weil sie, wie sie in der entsprechenden Korrespondenz selber schreiben, inzwischen von der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit dieses Verfahrens überzeugt sind. Lobenswert aufzählen dürfen wir hier die Helsana, die SWICA und die Wincare. In verschiedenen Fällen zeigen sich nun auch zunehmend weitere Kassen bereit, etwas an die Kosten zu bezahlen. Meistens benötigt es aber dafür zuerst ein Schreiben an den Vertrauenarzt. Immerhin, die Sache scheint nun doch etwas ins Rollen gekommen zu sein.

Dr. med. Beat Dubs

Aerztlicher Leiter des ESTOR-Zentrums Privatklinik Bethanien Zürich
Präsident der SGST